Global und EU
Auf globaler Ebene wurden schon 1997 durch das Kyoto-Protokoll erstmals verbindliche Ziele für den weltweiten Klimaschutz beschlossen. Mit dem Abkommen von Paris ist seit dem 04.11.2016 ein Nachfolgevertrag in Kraft getreten, der zukünftig den globalen Rahmen für die Klimaschutzpolitik setzen wird. Kernbestandteil des Abkommens von Paris ist es, den globalen Anstieg der Temperatur im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf weniger als 2 Grad zu begrenzen und idealer Weise unter 1,5 Grad zu bleiben. Als Konsequenz aus diesem übergeordneten Ziel darf die Pro-Kopf-Emission der klima-schädlichen Treibhausgase im globalen Durchschnitt zum Ende des Jahrhunderts 2 Tonnen keinesfalls überschreiten. Industrieländer müssen dieses Ziel bis zur Jahrhundertmitte erreichen. Momentan stehen wir in Deutschland bei etwa 11,6 Tonnen pro Kopf, was doppelt so viel wie internationale Durchschnitt von 6,66 Tonnen ist.
Die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung leiten sich aus denen der EU ab. Auch die Europäische Union (EU) hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen bekannt. Um die Erderwärmung zu stoppen, hat die EU eine CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent beschlossen.
Immer wieder wurden wichtige Entscheidungen im internationalen Klimaschutz verschoben, oder lediglich qualitativ beschrieben. Seit 2020 geht das nicht mehr. Das Paris-Abkommen von 2015 wird wirksam. Strafzahlungen drohen. Auch das Bundesverfassunggericht (BVerfG) hat geurteilt.
Experten sind sich zudem sicher: Dieses Jahrzent (2020 – 2030) wird in diesem Zusammenhang als Schlüsseljahrzehnt gesehen, das entscheidet ob die Klimaziele noch zu erreichen sind.
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Das Bundeskabinett hat gerade am 23.06.2021 mit dem Entwurf des Bundeshaushalts ein Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 verabschiedet und will rund 8 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in den Klimaschutz zur Verfügung stellen, unter anderem für die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Bei uns in Niedersachsen
Der Niedersächsische Landtag hat darauf am 09.12.2020 ein neues und wegweisendes Gesetz verabschiedet: Mit dem niedersächsischen Klimagesetz wird das Thema Klimaschutz in der Landesverfassung verankert: Der landesweite Energiebedarf soll bis zum Jahr 2040 komplett durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden und Niedersachsen verpflichtet sich zur Klimaneutralität bis 2050! Niedersachsen soll laut Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies zum Klimaschutzland Nr. 1 werden. In seiner Landtagsrede betonte der Minister, dass Klimaschutz und Klimafolgenanpassung „die größte Herausforderung der Menschheit“ sind. Darüber hinaus könne Niedersachsen zum Innovationstreiber in Sachen Klimaschutz werden. Der neue Artikel verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung der zentralen staatlichen Aufgabe und macht den Klimaschutz nun auch in der Verfassung sichtbar.
Wenn man sich mit Klimapolitik auseinandersetzt, dann ist erkennbar, dass dies kein Nischenthema mehr ist. Der Klimaschutz ist – im sogenannten Mainstream – in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen!

Kontakt
Hannes Többen
Klimaschutzmanager
h.toebben@ritterhude.de
04292 889 – 165
Wo?
Rathaus der Gemeinde Ritterhude
Riesstraße 40, 27721 Ritterhude
Raum 24