#19 Jahressteuergesetz vereinfacht Solarstrom-Regelungen

Sechs Dinge, die sich 2023 verbessern:

  1. Nullsteuersatz bei PV-Anlagen:
    1.1 Automatische Befreiung der Ertragssteuer (Einkommenssteuer) bis 30 kWp
    1.2 Auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern ein Nullsteuersatz (Umsatzsteuerbefreiung).
  2. Zum 1. Januar wurde bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kW die 70%-Regelungen aufgehoben.
  3. Mit dem EEG 2023 wird die Volleinspeisung möglich, verbunden mit einer höheren Vergütung als bei der Überschusseinspeisung. Zudem ist es erlaubt, jährlich zwischen Voll- und Überschusseinspeisung zu wechseln. 
  4. Erleichterung für Dachabstände von PV-Anlagen in Sicht.
  5. Solarenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich.
  6. Garten-PV, falls das Dach nicht funktioniert.

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