Sechs Dinge, die sich 2023 verbessern:
- Nullsteuersatz bei PV-Anlagen:
1.1 Automatische Befreiung der Ertragssteuer (Einkommenssteuer) bis 30 kWp
1.2 Auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern ein Nullsteuersatz (Umsatzsteuerbefreiung). - Zum 1. Januar wurde bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kW die 70%-Regelungen aufgehoben.
- Mit dem EEG 2023 wird die Volleinspeisung möglich, verbunden mit einer höheren Vergütung als bei der Überschusseinspeisung. Zudem ist es erlaubt, jährlich zwischen Voll- und Überschusseinspeisung zu wechseln.
- Erleichterung für Dachabstände von PV-Anlagen in Sicht.
- Solarenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich.
- Garten-PV, falls das Dach nicht funktioniert.
