#4 Steckerfähige Erzeugungsanlagen

Die folgenden Inhalte stammen vom C.A.R.M.E.N.-Newsletter „nawaros“(www.carmen-ev.de ). Einen weiteren Artikel finden Sie auch hier.

Was sind steckerfertige Erzeugungsanlagen?
Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen handelt es sich um kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die z. B. an Balkonbrüstungen, auf der Terrasse oder an der Hausfassade angebracht werden. Die PV-Module können das Licht der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Dabei wird Gleichstrom erzeugt. Um diesen Gleichstrom im Haushalt nutzbar zu machen, wird ein Wechselrichter zwischengeschaltet, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Mit diesem selbsterzeugten Strom kann die eigene Stromrechnung merklich reduziert werden.

Die Vorteile
Anders als größere Dachanlagen ist die Errichtung sehr viel einfacher und es ist vor allem günstig: Preise für steckerfertigen Erzeugungsanlagen fangen schon bei 270€ an!

Wo finde ich eine Marktübersicht für Kleinstsolaranlagen?
Beispielsweise bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) „www.pvplug.de/marktuebersicht“ oder unter „www.pv-magazine.de/marktuebersichten/produktdatenbank-stecker-solar-geraete“

Was passiert mit den nicht direkt genutzten Überschüssen aus meiner Kleinstsolaranlage?
Sollte die PV-Kleinstanlage mehr Strom erzeugen als aktuell im Haushalt verbraucht werden kann, wird dieser in das öffentliche Stromnetz geleitet.

Welche Leistung darf ich maximal installieren?
Ausschlaggebend ist die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters, die AC-Leistung, welche als Scheinleistung in Voltampere (VA) angegeben wird. Diese darf 600 VA nicht überschreiten, wenn von einem vereinfachten Anmeldeverfahren Gebrauch gemacht werden soll. Die Ausgangsleistung in VA kann dem Datenblatt des Wechselrichters entnommen werden.

Wo muss ich meine Kleinstsolaranlage anmelden?
Zwei Anmeldungen sind nötig. Zunächst muss sie dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Die lokalen Netzbetreiber bieten in der Regel auf deren Webauftritten ein vereinfachtes Anmeldeformular zum Herunterladen an. Die Anmeldung erfolgt am
besten vor Anschluss der Anlage, sodass der Netzbetreiber überprüfen kann, ob ein geeigneter Stromzähler vorhanden ist. Außerdem muss die Kleinstsolaranlage spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme bzw. erstmaligem Einstecken
beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden: „www.marktstammdatenregister.de/MaStR“

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